Kircheneintritt

Sie wollen (wieder) in die evangelische Kirche eintreten?

 

Der Kircheneintritt geschieht folgendermaßen:

Kircheneintritt
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Sie rufen im Pfarramt an und teilen Ihren Eintrittswunsch mit. Die Sekretärin informiert die zuständige Pfarrerin oder den zuständigen Pfarrer, die mit Ihnen einen Gesprächstermin vereinbart. In diesem Gespräch geht es um Ihre persönlichen Gründe, Ihre Erwartungen, ums gegenseitige persönliche Kennenlernen und, wenn es sich um einen Konfessionswechsel handelt, auch ums Kennenlernen Ihrer neuen Konfession. Die zuständige Pfarrerin informiert den Kirchenvorstand über Ihren bevorstehenden Schritt. Die geistliche Seite der (Wieder-)Aufnahme in die evangelische Kirche geschieht durch Ihre Teilnahme an einem Abendmahl im Gottesdienst Ihrer Kirchengemeinde. Wenn Sie möchten, werden Sie vor diesem Abendmahlsgottesdienst in einem Nebenraum der Kirche persönlich gesegnet. Eine Vertrauensperson Ihrer Wahl kann gerne dabeisein. Danach erhalten Sie vom Pfarramt Ihre Eintrittsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt. Das Einwohnermeldeamt erhält von der kirchlichen Meldebehörde einen Durchschlag.

Die Kircheneintrittsstelle

Eine weitere Möglichkeit bietet die Kircheneintrittsstelle in der Innenstadt im Evangelischen Forum. Wer alle notwendigen Dokumente (Personalausweis, Tauf- und Austrittsbescheinigung) dabei hat, kann die Eintrittsstelle als Kirchenmitglied wieder verlassen. Auf Wunsch hat man dort die Gelegenheit für ein ausführliches Gespräch mit einem Pfarrer/einer Pfarrerin, man kann sich aber auch ganz unverbindlich beraten lassen und erhält Auskunft über die Aktivitäten der evangelischen Kirche in der Region München.

Eintrittsgespräche werden in der Zeit des Lockdowns ausschließlich
per Videoschalten oder per Telefon geführt. Bitte vereinbaren Sie per Email einen Termin.

E-Mail an Kircheneintrittsstelle senden

Kircheneintrittsstelle im Evang.-Luth. Dekanatsbezirk München
Pfarrerin Sandra Zeidler

Herzog-Wilhelmstr. 24/EG, 80331 München
(Nähe Stachus und Sendlinger Tor)

tel. 089 51 26 59 60
fax 089 51 26 59 70
e-mail: kircheneintritt.muenchen@elkb.de

 

Öffnungszeiten

Mo 15 – 17 Uhr
Di 15 – 17 Uhr
Mi 10 – 13 und 17 – 19 Uhr
Do 15 – 17 Uhr
Fr 10 – 13 Uhr und 15 – 17 Uhr

Muss ich mich „umtaufen“ lassen, wenn ich evangelisch werde?

Nein. Ein „Umtaufen“ gibt es nicht, da die Taufe ein ökumenisches Sakrament ist. Das heißt, dass die großen christlichen Kirchen gegenseitig ihre Taufen anerkennen. Die Taufe ist eine einmalige Handlung, weil Gottes Zusage nicht durch einen Konfessionswechsel hinfällig wird.
 

Austritt aus einer Religionsgemeinschaft

Der “Übertritt” von einer anderen in die evangelische Kirche setzt den rechtsgültigen Austritt aus der anderen Religionsgemeinschaft voraus. Diesen Austritt muss man vor der kommunalen Meldebehörde erklären.