Donnerstag,
9. Oktober um 18 Uhr
im Weinbauernsaal des Gemeindehauses
Bergstr. 3, 81539 München.
Tagesordnung:
1. Das neue Team der Hauptamtlichen stellt sich vor
2. Bericht des Kirchenvorstands
- Corporate Design, Gemeindebrief & Social Media
- Präventionskonzept gegen sexualisierte Gewalt
- Grundstück Weinbauernstaße 9 und Hospiz
- Innensanierung der Kirche mit Orgel
3. Energieberatung und Nachhaltigkeit
4. Nachbarschaftsräume im Dekanat
5. Austausch
Während der Versammlung gibt es etwas zum Knabbern und Getränke.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und auf angeregte Gespräche mit Ihnen!
Was ist eine Gemeindeversammlung?
von Johannes Bermpohl,
Rechtsreferent im Landeskirchenamt
(www.kirchenvorstand-bayern.de)
Alle Gemeindemitglieder beteiligen
„Gremienprotestantismus“ hat neulich ein Kommentator das kirchliche Leben in Deutschland kritisch genannt (FAZ 10.5.2016). Gemeindeversammlungen sollen gerade helfen, eine Abschottung zwischen Gemeindeleitung und Gemeindemitgliedern zu verhindern. Welche Rahmenbedingungen sind für eine Gemeindeversammlung zu beachten?
Nach der Kirchenverfassung ist es nicht nur Aufgabe der Pfarrerinnen und Pfarrer und des Kirchenvorstandes das Gemeindeleben zu gestalten, sondern der gesamten Kirchengemeinde. Sie hat für die Verkündigung des Evangeliums in Wort und Sakrament zu sorgen, den Dienst der christlichen Liebe zu üben und die religiöse Bildung zu fördern; sie hat den missionarischen Auftrag in der Welt mit zu erfüllen. (Art. 20 Abs. 3 Kirchenverfassung) Letztlich folgt dies aus dem Priestertum aller Gläubigen.
Gemeindeversammlungen sollen den Kontakt zwischen Gemeindeleitung und Gemeindegliedern fördern und die Gemeinschaft innerhalb der Kirchengemeinde stärken. Nicht zuletzt kann ein Austausch die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher auch in ihrem Ehrenamt motivieren und das Interesse in der Gemeinde für die Arbeit des Kirchenvorstandes wecken. (...)
Bei dieser Gemeindeversammlung gibt der Kirchenvorstand einen Bericht über seine Tätigkeit. Die Gemeindeversammlung dient aber auch zur Beratung wichtiger Gemeindeangelegenheiten und Fragen des kirchlichen Lebens. Ausgenommen davon sind Personalangelegenheiten.