Kircheneintritt

Sie wollen (wieder) in die evangelische Kirche eintreten?

 

Der Kircheneintritt geschieht folgendermaßen:

Kircheneintritt
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Sie rufen im Pfarramt an und teilen Ihren Eintrittswunsch mit. Die Sekretärin informiert die zuständige Pfarrerin oder den zuständigen Pfarrer, die mit Ihnen einen Gesprächstermin vereinbart. In diesem Gespräch geht es um Ihre persönlichen Gründe, Ihre Erwartungen, ums gegenseitige persönliche Kennenlernen und, wenn es sich um einen Konfessionswechsel handelt, auch ums Kennenlernen Ihrer neuen Konfession. Die zuständige Pfarrerin informiert den Kirchenvorstand über Ihren bevorstehenden Schritt. Danach erhalten Sie vom Pfarramt Ihre Eintrittsbestätigung. Sobald Sie diese in den Händen halten, ist Ihr Eintritt rechtswirksam vollzogen. Das Einwohnermeldeamt und das Finanzamt werden automatisch von der kirchlichen Meldebehörde informiert.

Die Kircheneintrittsstellen

Eine weitere Möglichkeit bieten die Kircheneintrittsstellen in Augsburg, Nürnberg und Regensburg oder der regionale Ansprechpartner des Dekanats München.

Bitte vereinbaren Sie für ein Kircheneintrittsgespräch einen Termin. Wenn Sie niemanden telefonisch nicht erreichen, nehmen Sie bitte per E-Mail Kontakt auf. Die Stellen melden sich schnellstmöglich und vereinbaren direkt mit Ihnen, wie Ihr Kircheneintritt vollzogen werden kann.

Evangelisch-Lutherischer Dekanatsbezirk München 
Ansprechperson für Kircheneintritt und Mitgliedschaftsfragen

Pfarrer Sebastian Kühnen
sebastian.kuehnen@elkb.de
c/o Evangelische Hochschulgemeinde an der Hochschule München
Nymphenburger Str. 50 
80335 München

Bitte vereinbaren Sie für Eintrittsgespräche am besten per E-Mail einen Termin.

Muss ich mich „umtaufen“ lassen, wenn ich evangelisch werde?

Nein. Ein „Umtaufen“ gibt es nicht, da die Taufe ein ökumenisches Sakrament ist. Das heißt, dass die großen christlichen Kirchen gegenseitig ihre Taufen anerkennen. Die Taufe ist eine einmalige Handlung, weil Gottes Zusage nicht durch einen Konfessionswechsel hinfällig wird.
 

Austritt aus einer Religionsgemeinschaft

Der “Übertritt” von einer anderen in die evangelische Kirche setzt den rechtsgültigen Austritt aus der anderen Religionsgemeinschaft voraus. Diesen Austritt muss man vor der kommunalen Meldebehörde erklären.

Mittlerweile sind Übertritte ohne vorherigen Austritt im Standesamt möglich: aus der reformierten Kirche und von den Methodisten. Bei allen anderen Konfessionswechseln, insbesondere von katholisch nach evangelisch, ist nach wie vor der Austritt im Standesamt erforderlich.