Sie denken darüber nach, (wieder) in die evangelische Kirche einzutreten?
Vielleicht beschäftigt Sie diese Frage schon eine Weile – oder sie ist ganz neu aufgekommen. Vielleicht haben Sie noch Fragen?
Möglicherweise haben Sie einen besonderen Gottesdienst erlebt, ein berührendes Gespräch geführt oder einfach gemerkt: Etwas fehlt. Vielleicht sehnen Sie sich nach Gemeinschaft, nach einem Ort für Ihre Fragen, nach Spiritualität, nach Hoffnung, nach Gott.
Vielleicht waren Sie früher schon Mitglied in der Kirche – und etwas zieht Sie zurück.
Ganz gleich, was Sie bewegt: Wir freuen uns, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Teil der evangelischen Kirche zu werden.
Sie müssen sich noch nicht sicher sein. Sprechen Sie mit uns – ganz unverbindlich. Unsere Pfarrerinnen und Pfarrer nehmen sich Zeit für Sie.
Der Kircheneintritt geschieht folgendermaßen:
Sie rufen im Pfarramt an und teilen Ihren Eintrittswunsch mit. Die Sekretärin informiert die zuständige Pfarrerin oder den zuständigen Pfarrer, die mit Ihnen einen Gesprächstermin vereinbart. In diesem Gespräch geht es um Ihre persönlichen Gründe, Ihre Erwartungen, ums gegenseitige persönliche Kennenlernen und, wenn es sich um einen Konfessionswechsel handelt, auch ums Kennenlernen Ihrer neuen Konfession. Die zuständige Pfarrerin informiert den Kirchenvorstand über Ihren bevorstehenden Schritt. Danach erhalten Sie vom Pfarramt Ihre Eintrittsbestätigung. Sobald Sie diese in den Händen halten, ist Ihr Eintritt rechtswirksam vollzogen. Das Einwohnermeldeamt und das Finanzamt werden automatisch von der kirchlichen Meldebehörde informiert.
Evangelisch-Lutherischer Dekanatsbezirk München
Ansprechperson für Kircheneintritt und Mitgliedschaftsfragen
Vielleicht wollen Sie sich lieber nicht direkt an ein Pfarramt vor Ort wenden. Dafür gibt es sicherlich gute Gründe. Darum gibt es die Möglichkeit, sich an regionale Ansprechpersonen für den Kircheneintritt zu wenden. Früher hieß das "Kircheneintrittsstelle". Der Ansprechpartner für das Dekanat München ist Sebastian Kühnen.
Pfarrer Sebastian Kühnen
sebastian.kuehnen@elkb.de
c/o Evangelische Hochschulgemeinde an der Hochschule München
Nymphenburger Str. 50
80335 München
Am einfachsten vereinbaren Sie für Eintrittsgespräche am besten per E-Mail einen Termin.
Muss ich mich „umtaufen“ lassen, wenn ich evangelisch werde?
Nein. Ein „Umtaufen“ gibt es nicht, da die Taufe ein ökumenisches Sakrament ist. Das heißt, dass die großen christlichen Kirchen gegenseitig ihre Taufen anerkennen. Die Taufe ist eine einmalige Handlung, weil Gottes Zusage nicht durch einen Konfessionswechsel hinfällig wird.
Übertritt = Austritt + Eintritt
Der “Übertritt” von einer anderen in die evangelische Kirche setzt den rechtsgültigen Austritt aus der anderen Religionsgemeinschaft voraus. Diesen Austritt muss man vor der kommunalen Meldebehörde erklären.
Mittlerweile sind Übertritte ohne vorherigen Austritt im Standesamt möglich: aus der reformierten Kirche und von den Methodisten. Bei allen anderen Konfessionswechseln, insbesondere von katholisch nach evangelisch, ist nach wie vor der Austritt im Standesamt erforderlich.